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Bohren

 konventionelles Bohren/ Pilotbohren

Das Bohren ist laut Gliederung der Fertigungsverfahren nach DIN 8589-2, ein spanendes Verfahren mit geometrisch bestimmter Schneide. Dabei wird mit einem meist rotationssymmetrischen Werkzeug (Bohrer), ein- oder mehrschneidig, mit einer Drehbewegung um seine Längsachse und einer Vorschubbewegung entlang dieser Längsachse unter Nutzung mindestens einer Schneide in das Werkstück gebohrt. Dadurch werden zylindrische Vertiefungen (Bohrungen) erzeugt, die nichtdurchgängig (Sackloch) bzw. durchgängig in das Werkstück eingebracht werden.

Weiterhin wird zwischen Vollbohren und Aufbohren unterschieden, wobei sich das Werkzeug voll oder nur teilweise zur Vergrößerung des Bohrungsdurchmessers im Eingriff befinden kann. Grundsätzlich kann dabei das Werkzeug und/oder auch das Werkstück rotatorisch und translatorisch angetrieben werden. Sogenannte Vollbohrer werden auch mit zwei unterschiedlichen Wendeplatten bestückt, die effektiv eine Schneide am Werkzeug ergeben.

Bei tiefen Bohrungen, die in der Regel größer als 7xD (Verhältnis Tiefe zu Bohrdurchmesser) sind, müssen sogenannte Pilotbohrungen mit einer Tiefe von meist 2 bis 3xD eingebracht werden, um dem anschließenden Tieflochbohrer eine Führung zu geben und somit ein Verlaufen des Bohrers durch die Querschneide auf der Werkstückoberfläche zu verhindern.

Bohren
weiter mit Tieflochbohren